Corona-Regeln ab 01.12.21 auf dem Stadiongelände

2GPlus und FFP2 Maskenpflicht gelten generell bei der Eintracht

Artikel vom 30. November 2021

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    Die ab dem 01.12.2021 geltenden Corona-Regelungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Northeim werden auf dem Eintrachtgelände durch eine generelle 2GPlus Zugangsregelung sowie einer generellen FFP2 Maskenpflicht ergänzt. Diese Regelung gilt für alle Personen auf dem Gelände sowie im Innenraum. Alternativ zum Testzertifikat zählt ab 04.12. auch bei uns die Boosterimpfung mit entsprechendem Nachweis.

    Ausnahmen hier bilden nur Kinder und Jugendliche unter 18, für sie entfällt die 2GPlus Regelung, nicht jedoch die Maskenpflicht.

    Für die Zuschauer wird der Zugang ausschließlich über die Rhumebrücke ermöglicht. Bitte halten Sie Impfnachweis, Personalausweis und Testzertifikat am Eingang bereit. Die notwendige Kontaktnachverfolgung wird wahlweise über Luca oder eine schriftlich Erfassung gelöst.